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Hier können Praxisinhaber oder deren Berechtigte mkg-chirurgische Praxen anmelden, die Ausbildungen zur medizinsichen bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. Fachangestelltem anbieten. Die Anmeldung bedeutet nicht, dass aktuell ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen muss. Weiterhin bedeutet die Anmeldung nicht, dass die persönliche Bewerberauswahl entfällt. Eine Aufnahme, die ausschließlich mkg-chirurgischen Praxen offen steht, stellt möglichen Bewerberinnen bzw. Bewerbern lediglich Ausbildungsmöglichkeiten dar. Damit können sich interessierte Personen direkt melden.